LED Tagfahrlicht am Ro80 nachrüsten

Bild von nsu-locke

Hallo,

 

hat sich jemand schon mal mit dem Thema LED Tagfahrlicht am Ro80 nachrüsten beschäftigt?
Darf man das, was muss man beachten usw..

Das Gesehenwerden am Tag ist sehr wichtig heut zu Tage und immer mit Abblendlicht fahren

belastet das Material und den Verbrauch! weiterhin man denkt auch nicht immer dran es einzuschalten.

Der Beitrag soll anregen darüber mal zu diskutieren und nach zu denken.

Ich freue mich auf eure Reaktionen.

 

Mfg Lutz und bleibt alle gesund!!
 

Bild von Guido

Ich fahre seit mehreren Jahren mit Zusatz-TFL am RO. Bei mindestens 4 TÜV-Prüfungen wurde nur die Funktion und der richtige Anschluß geprüft.

 

Es muß nicht alles original sein !

Bild von Bernd.H

Erstaunlich Guido. Das hätte ich wirklich anders vermutet.

Du bist allerdings nach meiner Einschätzung auch einer der wenigen die sich trauen ihren Ro nicht unbedingt immer 100% orignalgetreu zu betreiben. Ich finde deine Einstellung sehr gut!

 

weiter so und Grüße

 

Bernd

Bild von Sascha Scheben

Hallo Lutz!

 

Zunächst einmal, den Gedanken an ein Tagfahrlicht hatte ich anfänglich auch, ihn aber aus optischen Gründen sehr schnell verworfen. "Damals" schwebte mir ein Einbau im Bereich der Bugschürze neben oder um die Nebelscheinwerfer vor, das wäre für mich eine Region gewesen, die das Gesamtbild der Front "im Stand" nicht so sehr beeinträchtigt. Jedoch ist die Positionierung etwaiger Tagfahrlichte in einem Maßkatalog definiert, dem ich dann nicht weiter nachgegangen bin.

 

Durch diese Gedanken bin ich danach dazu übergegangen, wenn ich eben denke über Tag mit Beleuchtung fahren zu müssen, die Nebelscheinwerfer einzuschalten. Ja, das entspricht nicht §17 Abs. 3 der StVO! Ich mache es aber aus dem Grund, um die Hauptscheinwerfer zu schonen, deren Reflektor empfindlicher und die von mir verwendeten H1 Birnen wesentlich teurer sind, als die einfachen H3 in den Nebelscheinwerfern. Großen Vorteil der Nutzung der werksseitigen Beleuchtung für mich ist, daß die Rückleuchten somit auch aktiviert sind, bei regelrechtem Tagfahrlicht ist dies nicht der Fall.

 

Vieles ist eben Geschmackssache, oder um es mit einem Leitsatz von C v K zu beschreiben:
>>>  Original ist schön, man muss es aber nicht übertreiben  <<<

 

Einen Nachsatz zum Kommentar >>... Ein Teil ihres Gehaltes (Bonus) bemisst sich vermutlich danach wie oft sie "Mängel" entdecken ...<< von Bernd.

Prüfer sind zur Neutralität verpflichtet, da gibt es von deren Dienstherren oder Verband sicher keine Provision!

Jedoch ist der gern verwendete Ausspruch  "Suche Prüfer mit Sehschwäche und Geldsorgen" wohl mancherorts anwendbar. Schwarze Schafe gibt es in jedem Metier...

Sascha Scheben, Euskirchen

5  3  1    Gletscherweiß 07/70

3  3  0    Cosmoblau  03/70

2  5  2    Lotosweiß  05/72

Bild von Andreas Meyer

Hallo zusammen,

 

Hier sind die rechtlichen Grundlagen für eine Nachrüstung:

 https://www.bussgeldkatalog.org/tagfahrlicht/#koennen_sie_das_led-tagfahrlicht_nachruesten

 

Ich bitte zu bedenken, dass eine Nachrüstung von LED-Tagfahrleuchten bei Fahrzeugen mit H-Kennzeichen zum Verlust des H-Kennzeichens führen wird.

 

Rotierende Grüße
Andreas

Andreas Meyer, 2. Vorsitzender, Ro 80 Club International e.V. - Verein für Kreiskolbentechnik