REIFEN - 175er / 185er

Liebe Kollegen,

habe ein fettes Problem und bitte um Hilfe oder Rat.

Habe seit gestern neue Reifen drauf. Laut Schein sind 175er eingetragen.
Nun habe ich dem Händler gesagt er soll die selben wieder draufmachen,

wie drauf sind. Es waren aber 185er drauf. Und die hat er auch montiert.

Jetzt bemängelt der TÜV diese "Breitreifen".

Hat einer der Kollegen evtl. eine Idee, wie ich jetzt mit 185ern auf den Fuchsfelgen
durch den TÜV komme? Diese "Breitreifen" schützen natürlich die Felge beim
einparken - logo. Die würd ich nur sehr ungern wieder runter machen lassen.

 

Hier kurz die Daten:

 

Fahrgestell-Nr.: 086 1000 115

Erstzulassung: 14.07.1975

Räder: 175 HR 14 oder 175 SR 14 hinten und vorne

oder 6.95/175 H 14 / 6 PR

Wahlweise: Felge 5J x 14 H Leichtmetallrad + Kennz.

10GR. geg. Fahrtrichtung

Ausn. Genehm. RP STGT Nr.: 24-4157 am 16.6.1975 erteilt.

 

Notlösungsgedanke:
Könnte mir ein Kollege aus meiner Region kurzzeitig ein paar
175er Reifen auf Felgen ausleihen?

 

Hat bitte einer ne Idee für meine Situation?

 

Danke aus Mengkofen

Jens Heckner

info@faktotum.info

Hdy: 0160 - 98 15 88 77

Bild von Andreas Meyer

Hallo Jens,

 

was für 185er hast denn drauf?

 

Normal gehört auf den Ro 175/80 R14.

Du bekommst ohne Probleme auch 185/70 R14 eingetragen.

 

Grüße
Andreas

Andreas Meyer, 2. Vorsitzender, Ro 80 Club International e.V. - Verein für Kreiskolbentechnik

Hallo Andreas,
danke für Deine schnelle Antwort.

Also, der Reifenmensch hat mir folgende Reifen draufgezogen:
FALKEN SINCERA 185/80 R14 91 T.

 

Brauch ich zur Eintragung irgendwelche Bescheinigungen?

 

Danke Jens

Jens-Herbert Heckner

Pfarrer-Huber-Ring 32a

84152 Mengkofen

Hdy: 0160 98158877

Mail: info@faktotum.info

Bild von Andreas Meyer

Hallo Jens,

 

185/80 R14 wird dir niemand eintragen. Da zeigt der Tacho zu wenig an. Die kannste wieder runtermachen...

 

Viele Grüße
Andreas

Andreas Meyer, 2. Vorsitzender, Ro 80 Club International e.V. - Verein für Kreiskolbentechnik

. . . was man so alles durch n TÜV kriegt . . .

Jens-Herbert Heckner

Pfarrer-Huber-Ring 32a

84152 Mengkofen

Hdy: 0160 98158877

Mail: info@faktotum.info

Bild von Arne Kunstmann

Hallo,

habe auch seit neuerem die 185/70 R 14T drauf aber die sind bei mir nicht eingetragen. Kann mir jemand sagen was man braucht um die eintragen zu lassen, hat jemand eine ABE oder so?

Das Fahrverhalten hat sich stark verbessert, nun droht er nicht mehr umzukippen wenn ich ihn mal nicht durch die Kurve trage, also super Sache!

 

Pack den Tiger in den Tank!

Better to use 195/70R14H because the difference with 175(/80)R14 is -1.1%

With 185/70R14 is the difference -3.3% 

 

For example driving 70km/h. The real speed is 67,7 km/h with 185/70R14 and 69.2 km/h with 195/70R14.

 

 

Bild von Christoph

Moin,

 

stehe ebenfalls gerade vor der Entscheidung andere als 175/80 aufziehen zu lassen.

Diverse Reifenrechner schlagen als Alternative 185/75 vor, da dann der Abrollumfang praktisch identisch ist mit 175/80.

Was meinen die TÜV-Experten dazu?

 

Bester Gruß, Christoph

 

 

"Eine Unterscheidung von Perzeption und Illusion ist sinnlos." Humberto Maturana

Bild von Arne Kunstmann

Hallo,

muß auch bald zum Tüv, brauche ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für meine 185/70 R88T Conti ecocontakt 3 oder kann ich auch so fröhlich hinfahren?

Pack den Tiger in den Tank!

Bild von Christoph

 als ergänzung habe ich mal diesen reifenrechner bemüht:

 

www.reifen-harz.de/reifenumfang.htm

 

 

Dabei kam heraus:

 

175/80R14 - Reifenhöhe: 636mm -> ±0mm / Umfang: 1997mm -> ±0%

 

185/75R14 - Reifenhöhe: 633mm -> -3mm / Umfang: 1989mm -> -0,4%

185/70R14 - Reifenhöhe: 615mm -> -21mm / Umfang: 1931mm -> -3,3%

185/80R14 - Reifenhöhe: 652mm -> +19mm / Umfang: 2047mm -> + 2,5%

 

195/70R14 - Reifenhöhe 629mm -> -4mm / Umfang: 1975mm -> -1,1%

 

 

So besehen paßt am ehesten 185/75R14, wenn es ein bißchen breiter sein soll,

in diesem Maß gibt es allerdings z.B. keinen Conti ECO.

 

Arne, hast Du denn eine Veränderung in der Beschleunigung [theoretisch besser], und/oder der Höchstgeschwindigkeit [theoretisch weniger] festgestellt gegenüber der Serienbereifung?

 

Vielleicht ist ja die effektiv erreichbare Höchstgeschwindigkeit höher, alldieweil der Motor mit den "kleineren" 185/70 besser ausdreht?

 

Vielleicht sehen die niedrigeren 185/70 im Radausschnitt vorn weniger gut aus, weil sie den ohnehin großzügig bemessenen Raum noch weniger ausfüllen?

Vielleicht liegt der Wagen mit 185/70 besser, und ist der cW-Wert geringer, weil der Gesamtschwerpunkt des Wagens hiermit ca 1cm tiefer ist?

 

Ist vielleicht alles nur graue Theorie?

Wer kann aus der Praxis berichten?

 

 

Bester Gruß, Christoph

 

 

 

 

 

"Eine Unterscheidung von Perzeption und Illusion ist sinnlos." Humberto Maturana

Bild von Arne Kunstmann

Hallo Christoph,

mit den 185/70 liegt er besser, ob die Beschleunigung auch  besser wurde, weiß ich nicht mehr. Habe auch 165/70 von Michelin ausprobiert, damit ist die Beschleunigung besser, der Geradeauslauf ist auch gut aber das Kurvenverhalten gefiel mir nicht...

Der Tacho hat damit einen deutlichen Vorlauf, mit den 185/70 geht mein Tacho (geprüft duch Navi) genauer als mit den 175/80er.

Die 195/70 haben mir nicht gefallen. Der Geradeauslauf ist eher schlechter und das Fahrverhalten wurde schwammig.

Habe mal einen Ro mit 5.5 Zoll Porsche Rädern gefahren, hat mir auch nicht gefallen. die gab es zwar mal auf den Chefwagen von NSU, aber da war noch mehr am Fahrwerk anders, nicht nur die Räder. Wie sich so ein Auto fährt würde mich interessieren.

Pack den Tiger in den Tank!

Bild von Christoph

So,

habe nun 185/70 Conti Eco 5 auf Stahlfelgen [die gefallen mir schon eine Weile optisch besser als die Alus, ich finde die schlichten Radkappen passen sehr gut zum schnörkellosen Design des Ro, am liebsten wären mir bei den Alus wohl die glattflächigen PORSCHE-Füchse aus den 70ern] montieren lassen - und bin angenehm überrascht von dem Fahrverhalten, besonders auch in etwas flotter gefahrenen Kurven. Lenken geht nicht spürbar schwerer, Geradauslauf weiterhin "stur". Abrollkomfort eher besser. Ist aber marginal.

 

Gruß, Christoph

"Eine Unterscheidung von Perzeption und Illusion ist sinnlos." Humberto Maturana

Bild von malachit

Für 185/70 R14 gibt es eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von AUDI NSU. Sollte der Club vorrätig haben, oder???  Wenn nicht, ich hab eine.

Damit bekommt man dieses Format eingetragen .??

Bild von Joachim Voss

 

 Hallo Malachit

 Dann gebe uns doch mal deine Mail-Adresse damit wir dich anschreiben können.

 

Gruß

Joachim

                                          

Bild von Christoph

Hallo Malachit,

 

ich hätte gern ebenfalls eine Kopie, wenn möglich.

 

Gruß, Christoph

"Eine Unterscheidung von Perzeption und Illusion ist sinnlos." Humberto Maturana

Bild von erwin kaspar

Hallo zusammen, servus Malachit,

 

Wenn das für alle so hilfreich ist, dann fände ich es gut, die Unbedenklichkeits-Bescheinigung bei den Freigaben für die Anhängekupplung hier im Forum mit abzulegen als download. Schick sie doch bitte mal unserem Webmaster, Herrn Ralf Puchas.

 

Danke und Grüße

Erwin

Bild von malachit

Unterlagen habe ich an Andeas Meyer geschickt . Sie sollten nun wohl bald zum Download bereitstehen.

Bild von Andreas Meyer

Hallo,

 

dass es für die 185/70 R14 vom Werk eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt, ist mir neu. Im Clubarchiv ist die definitiv nicht vorhanden. Wenn du mir die zusenden könntest, wäre ich dir sehr dankbar. Wir können die dann auch unter den Downloads veröffentlichen.

 

185/70 R14 sind auf einigen Ros montiert, aber in den mir bekannten Fällen sind die alle per Einzelabnahme eingetragen worden.

 

Viele Grüße aus Split
Andreas

Andreas Meyer, 2. Vorsitzender, Ro 80 Club International e.V. - Verein für Kreiskolbentechnik

Bild von malachit

Geht klar heuet abend.

Bild von Andreas Meyer

Hallo zusammen,

 

ich habe nun von unserem Forenteilnehmer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommen.

Diese hat allerdings 3 Haken, weshalb ich sie als unbrauchbar einstufe:

 

1. Sie gilt ausschließlich für genau einen Ro 80 mit der Fahrgestellnummer 0831001xxx.

 

2. Sie gilt für die Reifengröße 185/ 80(!!) R14. Diese Reifengröße ist aber trotz Unbedenklichkeitsbescheinigung so nicht zulässig, da der Tacho damit zu wenig anzeigen würde... Man müsste dann den Tacho angleichen, aber das wird da wiederrum nicht gefordert...

 

3. Interessanterweise wird allerdings das Umbördeln der hinteren Radlaufkanten gefordert, obwohl da eigentlich massig Platz ist...

 

Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung nutzt niemandem, da man beim TÜV per Einzelabnahme ohne Probleme die 185/ 70(!!) R14 eingetragen bekommt, auch ohne Bescheinigung und vor allem ohne Umbördeln der Radlaufkanten!

 

Rotierende Grüße
Andreas Meyer

Andreas Meyer, 2. Vorsitzender, Ro 80 Club International e.V. - Verein für Kreiskolbentechnik

                   Hallo

 

Habe bei meinem Tüv 185/80 14 ohne Probleme eingetragen bekommen

Eintragung vom Mittwoch den 25.07 2012

 

Gruß

 

Georg Christ 

Hallo

 

Habe neue reifen auf meine Ro 175/80 14, onhne schlauchen auf alu felgen. Wir hat diese auch, ist das nich gut, dar die reife ondicht soll sein wenn mann gegen an .bortstein kommt

Wir kann mich helfen?

 

Mit freundlichen Grüsse,

Georges

Bild von Christoph

Hallo Georges,

 

ich habe viele Jahre, von 2001-2011, meinen Ro mit den Alufelgen und schlauchlosen Reifen 175/80R14 im Alltagsbetrieb gefahren, da waren viele schnelle Kurven und auch die eine und andere langsame Bordsteinkante dabei; Probleme mit dem Luftdruck hat es niemals gegeben. Mein Reifenhändler hat wohl immer darauf geachtet, daß sogenannte Gummimetallventile montiert waren, die dichten wohl besser ab, so habe ich es verstanden.

 

Gruß, Christoph

"Eine Unterscheidung von Perzeption und Illusion ist sinnlos." Humberto Maturana

Hallo Christoph,

 

Vielen Danke für Deine antword, jetzt bin ein bischen sicher um mein Ro mit schlauchlosen reifen zu fahren. Bin auch am 25 august bei das lagerfest. Komme zusammen mit den Ro von mein sohn mit.

 

Grüsse, Georges

Bild von Andreas Meyer

@Georg Christ:

 

Ist aber auch in Holland, oder?

 

Wie auch immer, in Deutschland ist eine Tachoabweichung nur dann zulässig, wenn der Tacho vorläuft. Bei 185/80 R14 läuft der Tacho nach und das ist nicht zulässig...

 

Rotierende Grüße
Andreas Meyer

Andreas Meyer, 2. Vorsitzender, Ro 80 Club International e.V. - Verein für Kreiskolbentechnik

             Hallo

 

Tüv ist in Deutschland 88400 Biberach an der Riß

Laut Tüvbeamter ist eine Abweichung von 3 Prozent zulässig

 

Christ

Bild von Christoph

Moin,

 

ich habe mal ein bißchen im www gewühlt und habe eine ECE-Richtlinie zu dem Thema gefunden:

 

5.3. Die angezeigte Geschwindigkeit darf nicht unter der tatsächlichen Geschwindigkeit des Fahrzeugs liegen. Bei den in Absatz 5.2.5 angegebenen Prüfgeschwindigkeiten muss zwischen der angezeigten Geschwindigkeit (V 1 ) und der tatsächlichen Geschwindigkeit (V 2 ) folgende Beziehung bestehen: 

0 < (V1 – V2 ) < 0,1 V2 + 4 km/h 

 

 

Demnach darf nur eine Abweichung des Tachowerts nach oben vorkomen, keinesfalls nach unten, was ja auch logisch erscheint.

 

 

Die gesamte Richtlinie ist hier zu finden:

 

www.bmvbs.de/cae/servlet/contentblob/44890/publicationFile/41737/r-39-geschwindigkeits-messer-pdf.pdf

 

 

"Eine Unterscheidung von Perzeption und Illusion ist sinnlos." Humberto Maturana

Bild von Andreas Meyer

Hallo Christoph,

 

danke für deinen Beitrag, genauso ist es. Und deshalb ist der 185HR14 ganz klar UNZULÄSSIG.

 

Viele Grüße

Andreas

Andreas Meyer, 2. Vorsitzender, Ro 80 Club International e.V. - Verein für Kreiskolbentechnik

Bild von Arne Kunstmann

Mahlzeit,

bei manchen Ro´s sind schon ab Werk Reifen der Größe 185/70 SR 14 eingetragen, bei anderen nicht.

Warum ist das so, hat das mit dem Baujahr zu tun?

 

Ich war vor ein paar Wochen bei der GTÜ in Hamburg und hatte mit der Fotokopie des Fahrzeugbriefes eines anderen Ro80 in dem die damaligen 185/70 SR 14 ab Werk eingetragen waren keine Probleme bei der HU, obwohl die

185/70 R 88 T, die ich auf meinem Ro80 fahre nicht in meinen Fahrzeugpapieren vermerkt sind.

 

Was passiert eigentlich bei Verkehrskontrollen oder bei Unfällen, wenn die auf dem betreffenden Wagen befindlichen Reifen nicht in den Papieren eingetragen sind aber ein anderer Wagen gleichen Typs die gleiche Bereifung eingetragen hat? Nützt da die Fotokopie der Papiere des anderen Wagens etwas, der diese Bereifung eingetragen hat?

 

Wäre es dem Club möglich, eine Urkunde zu erwirken die mitgeführt werden kann und mit der ein legaler Betrieb des Ro80 auch mit einer Bereifung möglich ist, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist?

 

Noch ein Wort zu den 195/70ern. Ich habe mal einen Ro80 mit diesen Reifen Probe gefahren, die auf originalen Fuchs LM Rädern aufgezogen waren. Mein Eindruck: Will ich nicht haben, der Geradeauslauf war deutlich schlechter und das Kurvenverhalten war schwammig. Wenn´s denn sein muß, dann also nur auf in der Breite passenden Felgen!

 

Gruß

Arne

Pack den Tiger in den Tank!

Bild von Andreas Meyer

Hallo,

 

die Reifen sind in jedem Fall eintragungspflichtig und zwar per Einzelabnahme. Die 185/70R14 sind in der ABE des Ro 80 nicht aufgeführt, sollten die also bei irgendeinem Ro 80 ab Werk montiert gewesen sein, dann sind die vor der Auslieferung per Einzelabnahme eingetragen worden, ein Umstand, der sicher nur für einzelne Werkswagen betrieben wurde.  

 

Eine Kopie eines anderen Fahrzeugbriefes ist in jeder Situation rechtlich gesehen wertlos.

 

Rotierende Grüße
Andreas

 

 

Andreas Meyer, 2. Vorsitzender, Ro 80 Club International e.V. - Verein für Kreiskolbentechnik

Bild von Christoph

Andreas Meyer schrieb:

Eine Kopie eines anderen Fahrzeugbriefes ist in jeder Situation rechtlich gesehen wertlos.

 

Das ist wohl tatsächlich so.

 

Aus vielen Erfahrungen mit nachträglichen Eintragungen an Motorrädern kann ich allerdings auch sagen, daß es

beim TÜV praktisch immer ein gutes Hilfsmittel war, wenn ich anhand der Kopie eines anderen Fahrzeugbriefs mit

vergleichbaren/gleichen Eintragungen in ein gleiches Fahrzeug dem Prüfer vor Ort immerhin ein Indiz an die Hand geben konnte, welches dessen Bereitschaft die Sache wohlwollend zu betrachten generell positiv beeinflußt hat.

 

Insofern kann ich mir gut vorstellen, daß eine solche Briefkopie hilfreich sein kann. Jedoch wohl nicht notwendig.

 

Aber natürlich besteht aufgrund einer solchen Kopie seitens des Prüfers keinerlei rechtliche Verpflichtung dieselbe Eintragung an einem anderen Fahrzeug vornehmen zu müssen.

 

Gruß, Christoph

"Eine Unterscheidung von Perzeption und Illusion ist sinnlos." Humberto Maturana

Bild von Arne Kunstmann

Hallo,

der Ro80, dessen Briefkopie ich habe ist vom November 1975 und der Erstbesitzer war nicht VW oder Audi/NSU.

Eingetragen sind:

175SR14

175HR14

185/70SR14.

sowie ein Diagonal Reifen

Ich habe aus diversen Schlachtungen KFZ Briefe, die die gleichen Eintragungen haben, der älteste ist von Mai 1974.

Die älteren Ro´s hatten nur die 175HR14 eingetragen.

Also doch eine Frage des Baujahres?

Gruß

Arne

Pack den Tiger in den Tank!

Bild von Andreas Meyer

Hallo,

 

ich habe auch etliche Briefe aus Schlachtungen, habe alle nochmal durchgesehen, bei den Originalbriefen (etwa 20) ist kein einziger dabei, wo 185er ab Werk eingetragen sind. Es sind 2 dabei, wo die 185er nachträglich eingetragen wurden.

 

Wäre mal an einer Briefkopie interessiert, wo die Reifen ab Werk eingetragen gewesen sein sollen. Könnt ich so einen Brief mal als Scan per Mail bekommen?

 

Rotierende Grüße
Andreas Meyer

Andreas Meyer, 2. Vorsitzender, Ro 80 Club International e.V. - Verein für Kreiskolbentechnik